Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Auftraggeber:
Name:
Adresse:
Tel/Mail:
Beauftragt den Sachverständigen:
Name: Wolf von Guggenberger
Adresse: Großbeerenstraße 34, 10965 Berlin
Tel/Mail 0176 326 51 517 vonguggenberger@freenet.de
Ein Gerichtsgutachten zu erstellen.
-
Zweck und Gebrauch des Gerichtsgutachtens ist nur für den Anwalt, das Gericht, Schiedsgericht, den Ombudsmann und eine Schlichtungsstelle bestimmt.
-
Private Nutzung und Vervielfältigung des Gutachtens ist aus urheberlichen Gründen untersagt.
-
Kosten des Gutachtens gemäß JVGH:
Stundenlohn, plus Nebenkosten oder
einer Pauschale von
Unterschrift, Ort, Datum:
Eine vergleichende Schriftanalyse zu erstellen:
Eine vergleichende Schriftanalyse ist kein Gerichtsgutachten. Sie kann aber vom Anwalt als Beweis benutzt werden, wenn der Richter ihn zulässt.
-
Zweck und Gebrauch der Schriftanalyse ist nur für den Anwalt, das Gericht, Schiedsgericht, den Ombudsmann und eine Schlichtungsstelle bestimmt.
-
Private Nutzung und Vervielfältigung der Schriftanalyse ist aus urheberlichen Gründen untersagt.
-
Kosten des Gutachtens Euro 250.-
Unterschrift, Ort, Datum
Pflichten und Rechte des Sachverständigen:
-
Das Gutachten, die Schriftanalyse, ordnungsgemäß, neutral, persönlich, objektiv, nach bestem Gewissen und Wissen zu erstellen.
-
Das Gutachten, die Schriftanalyse fristgerecht zu erstellen.
-
Das Gutachten, die Schriftanalyse für den Zweck, das Ziel des Auftraggebers oder den Beweisbeschlusses des Gerichtes zu erstellen.
-
Falls bei Abgabe Fehler bestehen, diese kostenlos und fristgerecht zu korrigieren, falls der Auftraggeber solche bemängelt.
-
Der Sachbearbeiter beginnt die Arbeit erst beim Erhalt der 50% Anzahlung.
-
Die 50% sind nach Beginn der Arbeit nicht mehr rückzahlbar, weil der Auftraggeber ihn damit beauftragt hat.
-
Damit stimmt er zu, dem Sachbearbeiter die angefangene Arbeit zu bezahlen. Dies ist speziell beim Rücktritt der Fall.
-
Beim Rücktritt innert 14 Tg entfallen die zweiten 50%
-
Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit
-
Gewährleistung 3 Jahre
-
Gerichtsort Berlin
Pflichten und Rechte des Auftraggebers
-
Das Gutachten, die Schriftanalyse, ordnungsgemäß, dem Zwecke entsprechend und termingerecht zu erhalten.
-
Mitwirkungspflicht
-
Beschaffung der Dokumente und Originale vom Anwalt und Gericht.
-
Kontroll- und Abnahmepflicht. Er muss es bei Abnahme und Übergabe mit dem Sachverständigen kontrollieren.
-
Zahlungspflicht:
50% Anzahlung
50% bei Übergabe
-
Der Auftraggeber hat ein 14 tägiges Rücktrittsrecht.
-
Der Sachbearbeiter beginnt die Arbeit erst beim Erhalt der 50% Anzahlung.
-
Die 50% sind nach Beginn der Arbeit nicht mehr rückzahlbar, weil der Auftraggeber ihn damit beauftragt hat.
-
Damit stimmt er zu, dem Sachbearbeiter die angefangene Arbeit zu bezahlen. Dies ist speziell beim Rücktritt der Fall.
-
Beim Rücktritt innert 14 Tg entfallen die zweiten 50%
-
Bei zu später Zahlung tritt Zahlungsverzug ein.
Ort, Datum Unterschrift