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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber:

Name:

Adresse:

Tel/Mail:

Beauftragt den Sachverständigen:

Name:           Wolf von Guggenberger

Adresse:        Großbeerenstraße 34, 10965 Berlin

Tel/Mail          0176 326 51 517     vonguggenberger@freenet.de

Ein Gerichtsgutachten zu erstellen.

  • Zweck und Gebrauch des Gerichtsgutachtens ist nur für den Anwalt, das Gericht, Schiedsgericht, den Ombudsmann und eine Schlichtungsstelle bestimmt.

  • Private Nutzung und Vervielfältigung des Gutachtens ist aus urheberlichen Gründen untersagt.

  • Kosten des Gutachtens gemäß JVGH:

Stundenlohn, plus Nebenkosten oder

einer Pauschale von

Unterschrift, Ort, Datum:

 

Eine vergleichende Schriftanalyse zu erstellen:

Eine vergleichende Schriftanalyse ist kein Gerichtsgutachten. Sie kann aber vom Anwalt als Beweis benutzt werden, wenn der Richter ihn zulässt.

  • Zweck und Gebrauch der Schriftanalyse ist nur für den Anwalt, das Gericht, Schiedsgericht, den Ombudsmann und eine Schlichtungsstelle bestimmt.

  • Private Nutzung und Vervielfältigung der Schriftanalyse ist aus urheberlichen Gründen untersagt.

  • Kosten des Gutachtens Euro 250.-

Unterschrift, Ort, Datum

 

Pflichten und Rechte des Sachverständigen:

  • Das Gutachten, die Schriftanalyse, ordnungsgemäß, neutral, persönlich, objektiv, nach bestem Gewissen und Wissen zu erstellen.

  • Das Gutachten, die Schriftanalyse fristgerecht zu erstellen.

  • Das Gutachten, die Schriftanalyse für den Zweck, das Ziel des Auftraggebers oder den Beweisbeschlusses des Gerichtes zu erstellen.

  • Falls bei Abgabe Fehler bestehen, diese kostenlos und fristgerecht zu korrigieren, falls der Auftraggeber solche bemängelt.

  • Der Sachbearbeiter beginnt die Arbeit erst beim Erhalt der 50% Anzahlung.

  • Die 50% sind nach Beginn der Arbeit nicht mehr rückzahlbar, weil der Auftraggeber ihn damit beauftragt hat.

  • Damit stimmt er zu, dem Sachbearbeiter die angefangene Arbeit zu bezahlen. Dies ist speziell beim Rücktritt der Fall.

  • Beim Rücktritt innert 14 Tg entfallen die zweiten 50%

  • Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit

  • Gewährleistung 3 Jahre

  • Gerichtsort Berlin

 

 

 

Pflichten und Rechte des Auftraggebers

  • Das Gutachten, die Schriftanalyse, ordnungsgemäß, dem Zwecke entsprechend und termingerecht zu erhalten.

  • Mitwirkungspflicht

  • Beschaffung der Dokumente und Originale vom Anwalt und Gericht.

  • Kontroll- und Abnahmepflicht. Er muss es bei Abnahme und Übergabe mit dem Sachverständigen kontrollieren.

  • Zahlungspflicht:

50% Anzahlung

50% bei Übergabe

  • Der Auftraggeber hat ein 14 tägiges Rücktrittsrecht.

  • Der Sachbearbeiter beginnt die Arbeit erst beim Erhalt der 50% Anzahlung.

  • Die 50% sind nach Beginn der Arbeit nicht mehr rückzahlbar, weil der Auftraggeber ihn damit beauftragt hat.

  • Damit stimmt er zu, dem Sachbearbeiter die angefangene Arbeit zu bezahlen. Dies ist speziell beim Rücktritt der Fall.

  • Beim Rücktritt innert 14 Tg entfallen die zweiten 50%

  • Bei zu später Zahlung tritt Zahlungsverzug ein.

 

Ort, Datum                                                       Unterschrift

Kontaktieren Sie uns

 Kontakt

 Wolf von Guggenberger Großbeerenstr. 34 10965 Berlin                 

Tel 0176 326 51 517

 +49 176 326 51 517 

vonguggenberger@freenet.de

-  unterschriftenfälschung.de

-  schriftfälschung.de

St.nr: 14/598/02788

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Angaben gemäß § 5 TMG

Wolf von Guggenberger
Großbeerenstraße, 34
10965 Berlin

Telefon: 0176 326 51 517

E-Mail: vonguggenberger@freenet.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV

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